Masta George Gastronomie GmbH stellt Insolvenzantrag

CONDA Crowdinvestoren haben sich im Rahmen der Crowdinvesting-Kampagne „Burgermaster“ (Masta George Gastronomie GmbH – Firmenbuchnummer: FN 405741d) mittels Substanzgenussrecht beteiligt. CONDA ist in diesem Genussrechtsverhältnis für die Investoren in treuhänderischer Position tätig, in welcher wir sie über all jene Nachrichten, die uns vom Unternehmen zum Genussrecht erreichen, informieren.

Mit diesem Hintergrund mussten wir den Investoren leider mitteilen, dass das Unternehmen am Montag, den 29.05.2017 beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Absehbare Konsequenz des Verfahrens wird die Schließung und darauffolgende Liquidation des Unternehmens sein.

Das Unternehmen war bereits im Jahr 2015 in Insolvenz (Aktenzeichen 14 S 97/15b beim Landesgericht St Pölten). Damals wurde in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung die Schließung des Standortes Citygate und eine Gläubigerquote i.H.v. 20% der Verbindlichkeiten vereinbart, zahlbar in Tranchen bis November 2017. Geplant war, mit einem angepassten Angebot und Kostenreduktionen ein tragfähiges Business am Standort Währinger Straße zu schaffen. Zusätzlich sollte mit einem neuen Standort bei der Strandbar Herrmann der Turnaround geschafft werde. Nach einer sehr guten Saison bei der Strandbar Herrmann wurde der Vertrag aber leider nicht verlängert. Auch die Währinger Straße blieb weiterhin hinter den Erwartungen. Schlussendlich konnten die hohen angehäuften Verluste leider nicht wettgemacht werden.

Es wurde lange und intensiv versucht den Standort Währinger Straße zu veräußern, leider konnte und kann in absehbarer Zeit kein Käufer gefunden werden. Da dieser selbstständig nicht tragfähig ist und die Erträge derzeit nicht die Fixkosten decken, kann das Unternehmen die kurzfristigen Verbindlichkeiten (und in weiterer Folge die letzte Sanierungsplanquote 2017) nicht bedienen.

Die Insolvenz trifft uns besonders stark, da Masta-George – eines der ersten Finanzierungsprojekte auf CONDA – trotz Turbulenzen immer wieder mit viel Engagement und Tatendrang versuchte, gute Lösungen für das Geschäft und alle Beteiligten, insbesondere die Crowd-Investoren, zu finden.

Für den Fall, dass das Insolvenzgericht zur Anmeldung nachrangiger Forderungen gem. §57a Abs. 2 Insolvenzordnung auffordert, werden wir dies für alle Crowd-Investoren erledigen. Daher ersuchen wir die Investoren nicht im Zusammenhang mit den Genussrechten eine Forderungen beim zuständigen Gericht eigenständig einzubringen. Wir werden die Investoren natürlich über das Insolvenzverfahren und dessen Ausgang weiterhin am Laufenden halten!

Bei Fragen und zur Rücksprache können Sie uns gerne per E-Mail (team@conda.at) oder unter der Telefonnummer +43 1 33 69 069 kontaktieren.

Danke für Ihr Verständnis.

Mit besten Grüßen,
Ihr CONDA Team


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