Neues Crowdfunding-Gesetz fördert Unternehmer und Investoren

Es ist beschlossen – das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), besser bekannt als „Crowdfunding-Gesetz“. Die Finanzierung junger Unternehmen und innovativer Ideen durch die Crowd ist somit in Österreich per Gesetz geregelt – das bringt Vorteile für Gründer und Investoren. Auch die Geschäftsführer der größten österreichischen Crowdinvesting-Plattform CONDA, Daniel Horak und Paul Pöltner, sehen den Beschluss sehr positiv, da auf conda.at in Kürze auch die Finanzierung von KMUs möglich sein wird.

Wien, am 08. Juli 2015. Der Beschluss des Parlaments über das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) oder „Crowdfunding-Gesetz“ ist seit gestern im österreichischen Recht verankert. Schon seit geraumer Zeit wurde um bessere Lösungen für die alternative Finanzierung von Unternehmen gekämpft. Der Gründer und Geschäftsführer der größten österreichischen Crowdinvesting-Plattform CONDA, Paul Pöltner, sieht im neuen Gesetz eine große Erleichterung für Jungunternehmer und Investoren. „Crowdfunding ist ab sofort per Gesetz geregelt – das freut uns. Wir sind uns sicher, dass die österreichische Unternehmer-Szene dadurch gestärkt wird“, zeigt sich Pöltner positiv. Zum Beispiel ist die Grenze, ab der man einen äußerst kostenintensiven Kapitalmarktprospekt erstellen muss, deutlich angehoben worden. „Unternehmensgründer können auf jeden Fall von der neuen gesetzlichen Lage profitieren“ so Pöltner weiter.

Gelockerte Prospektpflicht und Schutz für die Investoren
Künftig ist eine volle Prospektpflicht erst ab fünf Millionen Euro – nicht wie bisher bereits ab 250.000 Euro – vorgesehen, jedoch besteht ab eineinhalb Millionen Euro eine Prospektpflicht light. Damit möchte man die jungen Unternehmer gerade am Anfang finanziell entlasten. Gleichzeitig können Jungunternehmer nun bis zu fünf Millionen Euro binnen sieben Jahren per Crowdinvesting aufnehmen. Beschränkt wurden hingegen die Einzelanlagen, die nun pro Investor und Projekt 5.000 Euro nicht überschreiten dürfen, es sei denn, der Investor kann nachweisen, dass sein monatliches Nettoeinkommen über 2.500 Euro liegt. „Wichtig ist auch, durch das Gesetz die Anleger zu schützen und eine vertrauensvolle Basis zu schaffen“, ist sich Horak sicher. Daher gilt auch für Crowdinvestoren ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen – genau wie im Konsumentenschutzgesetz.

Mit CONDA in KMUs investieren
Crowdinvesting-Plattformen wie CONDA sind im neuen Gesetz explizit als Betreiber genannt und bieten die besten Rahmenbedingungen für das alternative Finanzierungsmodell. Dies stellt auch einen großen Vorteil für die in Kürze auf CONDA startende Finanzierung von KMUs dar. Unter kmu.conda.eu wird es künftig für die Crowd möglich sein, auch in KMUs zu investieren. „Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, um Unternehmen den notwendigen Zugang zu Kapital zu erleichtern und die österreichische Wirtschaft anzukurbeln“, so Pöltner abschließend. Anlässlich des Gesetzesbeschlusses laden die österreichischen Crowdinvesting-Plattformen heute, am 9. Juli 2015, im Impact Hub im 7. Bezirk zur Veranstaltung „Crowdinvesting in Österreich und das neue Crowdfunding Gesetz“ ein.

 


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