Senat der Wirtschaft fordert: Mehr privates Kapital für Österreichs KMU und Startups!

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Der Senat der Wirtschaft überreichte gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern Staatssekretär Harald Mahrer (BMWFW) sein neues Positionspapier und fordert, dass mehr privates Kapital in österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und Startups fließen muss. Anlass dafür ist, dass die momentane Wirtschaftslage es zwingend erforderlich macht, neue Wege der Unternehmensfinanzierung zu finden. Das Forderungspapier bietet hierfür proaktiv umsetzbare und nachweislich wirksame Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alternative Finanzierungen.

Wien, am 4. Dezember 2014. Österreichs KMU bilden das Rückgrat der nationalen Wirtschaft und tragen maßgeblich zum allgemeinen Wohlstand in Österreich bei. Der Senat der Wirtschaft hat deswegen gemeinsam mit AustrianStartups, der Austrian Angels Investors Association (AAIA), der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) sowie weiteren Interessensvertretungen und den wichtigsten Playern der Branche ein Positionspapier erarbeitet, in dem man die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alternative KMU-Finanzierungen unter die Lupe nimmt. Das Positionspapier wurde gestern Staatssekretär Harald Mahrer (BMWFW) überreicht. Darin werden Vorschläge unterbreitet, die Investitionen in die österreichische Realwirtschaft nachhaltig stärken können. Zum Erreichen dieses Ziels baut das Papier auf drei grundlegende Kapitalquellen in der Entwicklungsstufe von jungen Unternehmen: Fonds, Business Angels und Crowdinvesting. Das gemeinsame Ziel ist die Mobilisierung von privatem Kapital zur Finanzierung der Realwirtschaft und die daraus folgende Schaffung von künftigen Arbeitsplätzen und die Stärkung der Wirtschaftskraft Österreichs.

Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag am Beispiel Deutschland

Erste Forderung ist die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrags von 50.000.- Euro pro Jahr zur Investition in junge Unternehmen wie Startups. Der Vorschlag orientiert sich dabei an den Erfahrungen mit dem Sonderabgabenabzug in junge Aktien. Technisch gesehen kann dieser Sonderabgabenabzug auch auf Investments in junge Unternehmen umgemünzt werden. Erfüllungskriterien für diese Unternehmen kann man beim deutschen „Investitionszuschuss Wagniskapital“ finden und für Österreich anpassen: Unternehmen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein, weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben. Dazu muss das Unternehmen einen Hauptsitz in der EU und mindestens eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich haben. Der Investor wiederum muss eine Mindesthaltedauer von drei Jahren erfüllen.

Crowdinvesting: Mobilisierung der breiten Öffentlichkeit durch Erhöhung der Prospektpflicht

Parallel zum Sonderabgabenabzug für Investments wie beispielsweise Crowdinvesting fordert der Senat der Wirtschaft speziell im Bereich Crowdinvesting zusätzlich die Erhöhung der Prospektpflicht von derzeit 250.000.- Euro auf zumindest 750.000.- Euro zur Ermöglichung von regionalen Unternehmensfinanzierungen. Mit der aktuellen Prospektpflichtgrenze ist Crowdinvesting nur für einen sehr eingeschränkten Kreis an Unternehmen interessant, durch diese Erhöhung soll es vor allem für regionale Unternehmen erleichtert werden, Kapital von jenen Personen für die Weiterentwicklung einzusammeln, die künftige Kunden des Unternehmens sind. Außerdem: Bei Veranlagungen zwischen 750.000.- Euro und 5 Millionen Euro sollten keine (kostenintensiven) externen Prüfpflichten vorgesehen werden. Formalisierte Informationspflichten durch die Unternehmen selbst sind aber möglich.

Download: Gemeinsames Positionspapier: Forderungen für alternative Finanzierungsformen


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