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…dass sich 33% der privaten Energieverbraucher im teuersten Tarif („Grundversorgung“) befinden?

 

Grundversorger ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt, häufig also das örtliche Stadtwerk.

Das Vertragsverhältnis zwischen Grundversorger und Haushaltskunden kann durch einen Vertrag in Schriftform aber auch durch konkludentes Handeln erfolgen. Letzteres bedeutet, dass mit der Stromabnahme an einer Entnahmestelle automatisch ein Vertrag mit demjenigen Grundversorger zustande kommt, dem die Entnahmestelle zugeordnet ist, sofern vorher kein anderer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde. Die Grundversorgungstarife sind jedoch die mit Abstand teuersten Energietarife.
Der Stromlieferantenwechsel hat bei Haushaltskunden seit 2006 zwar erheblich zugenommen (2015 gab es ca. 5,7 Mio. Tarifwechsel).

Der Anteil der Haushaltskunden in der klassischen Grundversorgung beläuft sich aber immer noch auf ca. 33 Prozent. Darüber hinaus sind aber noch weitere Haushalte über weitergehende Verträge an den jeweiligen Grundversorger gebunden. Insgesamt kommen diese auf einen Marktanteil von rund 75 Prozent. Die nach wie vor starke Stellung der Grundversorger nimmt aber derzeit immer weiter ab.

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