Die Rapid-Viertelstunde beim Rapid InvesTOR: Nur mehr 70.000 EUR verfügbar

Die letzten 15 Minuten jedes Spiels sind grün-weiß! Die Rapid-Viertelstunde ist seit über einem Jahrhundert die wohl markanteste Tradition rund um den SK Rapid. Das gilt auch für den Rapid InvesTOR: Auch die letzten 150.000 EUR sind grün-weiß. Aktuell sind nur mehr 70.000 EUR verfügbar bevor der Rapid InvesTOR 7 geschlossen wird.

Der Rapid InvesTOR 5 und auch der Rapid InvesTOR mit der Laufzeit von 9 Jahre haben das Fundinglimit von jeweils 1 Million EUR bereits erreicht. Hier sind keine Investitionen mehr möglich. Damit ist nur mehr der Rapid InvesTOR 7 (Laufzeit 7 Jahre, Basiszinsen 2,5% + optionale Bonuszinsen) für kurze Zeit verfügbar. Mit dem Erreichen des Gesamt-Fundinglimits von 3 Millionen EUR (1 Million pro Laufzeit) ist das Crowdinvesting des SK Rapids abgeschlossen. Es wird keine Verlängerung bzw. Aufstockung des Crowdinvesting geben.

Unter den fast 1.5000 Investoren finden sich neben zahlreichen Mitglieder und Fans auch zahlreiche bekannte Namen. So sind DDr. Michael Tojner, „Business Angel“ Dr. Hansi Hansmann oder Staatsekretär Dr. Harald Mahrer mit dabei, genauso wie das „offizielle“ Rapid allen voran mit Präsident Michael Krammer, Finanzreferent Martin Bruckner, Petra Gregorits und vielen Anderen.

Der Rapid InvesTOR ist schon jetzt das erfolgreichste österreichische Crowdinvesting-Projekt. Bereits knapp 3 Millionen EUR wurden von beinahe 1.5000 Investoren in nur 2 Monaten für die Finanzierung des neuen Allianz Stadion bereitgestellt.

Alle Infos unter skrapid.conda.at

Hier gehts direkt zum Rapid InvesTOR 7 (Laufzeit 7 Jahre, Basiszinsen 2,5% + optionale Bonuszinsen)

„Diese Informationen dienen ausschließlich zu Marketingzwecken in Österreich und stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung, Beratung und/oder Empfehlung zur Investition in die Veranlagung dar. Für den Inhalt ist ausschließlich die SK Rapid GmbH (als Emittentin) verantwortlich. Das öffentliche Angebot der Veranlagung erfolgt in Österreich ausschließlich durch und auf Basis des von einem Prospektkontrollor gebilligten und gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes erstellten und veröffentlichten Veranlagungsprospekts (einschließlich allfälliger Nachträge dazu). “ 


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