Experten von CONDA begrüßen neues Crowdfunding-Gesetz

Im Zuge der Regierungsklausur in Krems wurden letzte Woche die Details zum neuen Crowdfunding-Gesetz präsentiert. Damit wird Crowdfunding in Österreich gesetzlich verankert, die Grenze für den Kapitalmarktprospekt von bisher 250.000 Euro wird auf fünf Millionen Euro steigen. Die Geschäftsführer der größten österreichischen Crowdinvesting-Plattform CONDA Daniel Horak und Paul Pöltner begrüßen den neuen Entwurf der Regierung.

Wien, am 31. März 2015. „Wir wollen Österreich wieder an die Spitze bringen. Darum haben wir uns bei der Regierungsklausur auf kurz- und langfristige Maßnahmen zur Konjunkturbelebung, Modernisierung und Attraktivierung des Standorts Österreich geeinigt“, so Staatssekretär Harald Mahrer am zweiten Tag der Regierungsklausur in Krems im Zuge der Präsentation des neuen Crowdfunding-Gesetzes. Die beiden Gründer und Geschäftsführer der größten österreichischen Crowdinvesting-Plattform CONDA Crowdinvesting begrüßen den Entwurf der Regierung. Wir freuen uns, dass Crowdfunding von nun an in Österreich gesetzlich verankert sein wird. Wir stimmen der Einschätzung des Staatssekretärs zu, dass Start-ups und KMU von dem Gesetz profitieren werden und unterstützen die Ambition der Regierung, Österreich zum Gründerland Nummer 1 machen zu wollen“, erklären Horak und Pöltner unisono.

Prospektpflicht steigt auf fünf Millionen

Die oftmals diskutierte Prospektpflicht von bisher 250.000 Euro soll nun auf fünf Millionen Euro steigen. Erst ab 100.000 Euro braucht es ein Informationsblatt, ab eineinhalb Millionen besteht eine Prospektpflicht light, ab fünf Millionen dann eine volle Prospektpflicht. Dazu gibt es ab jetzt eine formelle Einzelanlagebeschränkung von 5.000 Euro pro Projekt und Jahr. Dies gilt pro Projekt und Jahr, nicht aber pro Unternehmen und Jahr. Ein Unternehmen kann mehrere Projekte einreichen. Weiters darf man in Österreich auch in Zukunft Crowdfunding über spezialisierte Crowdfunding-Plattformen betreiben. „Auch bei näherer Betrachtung erachten wir das Gesetz als großen Erfolg und als Bestätigung für unser Crowdinvesting-Modell, da wir die rechtlichen Anforderungen bereits erfüllen. Mit den neuen Rahmenbedingungen sehen wir den Markt weiter im Aufwind und können zuversichtlich in die Zukunft blicken“, so Horak und Pöltner abschließend.

 


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