Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes

Mit dem heutigen Mittwoch, 01.08.2018 tritt die Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes in Kraft. Damit ändert sich die wichtigste Gesetzgebung für Crowdinvesting in Österreich. Bis zum 31.12.2018 gelten für bestehende Crowdinvestings noch die Übergangsfristen.

Für Investments auf der CONDA Webseite ergeben sich dadurch keine wesentlichen Änderungen. Die wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung möchten wir Ihnen aber nicht vorenthalten*:

  • Crowdinvesting geht ab sofort auch für große Unternehmen: Während das alte Alternativfinanzierungsgesetz den Begriff des Emittenten auf kleine und mittlere Unternehmen eingegrenzt hat, ist das ab sofort nicht mehr der Fall (große Unternehmen beginnen idR bei 250 Mitarbeitern; EUR 50 Mio Umsatz; EUR 42 Mio Bilanzsumme).
  • Informationen zum Unternehmen müssen frei zugänglich sein: Es ist nicht mehr zulässig, für den Zugang zu Jahresabschlüssen, Geschäftsplänen, Kundeninformationen oder sonstigen wichtigen Vertragsbestandteilen eine Registrierung zu verlangen. Aus diesem Grund finden Sie den Darlehensvertrag und die Kundeninformation für Österreich (neben der Kundeninformation für Deutschland) ab sofort auf der rechten Seitenleiste. Der Jahresabschluss und der Geschäftsplan werden außerdem nicht mehr als Anhänge zur österreichischen Kundeninformation geführt, sondern stehen als separater Download auf der Projektseite bereit. Wenn Sie eine Investition tätigen, senden wir Ihnen diese Informationen künftig außerdem gesammelt per E-Mail zu.
  • Erfahrene Investoren werden auch merken, dass Projekte auf der Plattform künftig mit neuen Anlegerinformationen präsentiert werden – für die AltF-InfoV, die die Inhalte des so genannten „Alternativfinanzierungs-Informationsblattes“ regelt (von uns auch liebevoll „Kundeninformation für Österreich“ genannt), erwarten wir weitreichende Änderungen. Aus diesem Grund und weil es uns nach inzwischen drei Jahren Erfahrung mit dem Alternativfinanzierungsgesetz wichtig war, ein paar Ergänzungen vorzunehmen, wird die Kundeninformation künftig etwas länger und ausführlicher gestaltet sein. Wir haben außerdem besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die wesentlichen Merkmale der Veranlagung (des Crowdinvesting Darlehens) schnell und klar für Sie ersichtlich sind.
  • Abschließend möchten wir noch erwähnen, dass das maximal zulässige Finanzierungsvolumen auf unter EUR 2 Mio. erhöht wurde.

Projekte, die ihre Crowdinvesting Emission (online oder offline) nach heute beginnen, werden auf CONDA bereits nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angeboten. Ausgewählte Investoren können ab nächster Woche in das erste solche Projekt investieren.

Bei Fragen stehen wir gerne unter team@conda.at bereit.

*Bitte informieren Sie sich über Ihre Rechte als Anleger. Diese Information stellt keine Beratung dar. Für die Richtigkeit übernimmt CONDA trotz gewissenhafter Recherche keine Haftung.